Die extrabudgetäre Vergütung der Behandlung von Corona-Infizierten und Corona-Verdachtsfällen in
Corona-Ambulanzen, Corona-Praxen sowie Corona-Sprechstunden mit der Ziffer 97700 EBM entfällt ab dem 31.03.2021 ersatzlos.
Die Krankenkassen sind wohl nicht mehr bereit den teilweise großen Aufwand der Ärzte für die Pandemiebekämpfung zu tragen und hatten angbelich den Wunsch diese Leistungen in die MGV hinein zu verhandeln, was aber von der KV-RLP offensichtlich und glücklicherweise abgelehnt wurde.
Aus Sicht vieler Ärzte lässt sich damit eine Coronaambulanz, Corna-Sprechsstunde mit den damit einhergehenden Einschränkungen der Praxisabläufe und dem erheblichen Aufwand nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll abbilden.
Man muss also davon ausgehen, dass die meisten Praxen ab 01. April diese Leistungen stark eingeschränkt und nur für medizinisch dringend indiziere Einzelfälle anbieten werden.
Ob den Krankenkassen die dadurch entstehende Versorgungslücke bewusst ist, darf bezweifelt werden. In jedem Fall muss nun der öffentliche Gesundheitsdienst zukünftig zumindest einen Teil dieser Aufgaben übernehmen. Ob dies gelingt bleibt abzuwarten.