GBA hebt eigenen Beschluss zur telefonischen AU auf

BERLIN Am Freitag noch völlig übereilt beschlossen und heute überraschend revidiert. Wohl auch auf die massiven Proteste der Berufsverbände, scheint der GBA damit seine schwere Fehleinschätzung hinsichtlich der telefonischen AU eigesehen zu haben und hat diese heute zumindest teilweise rückgängig gemacht.

„Aufgrund der aus der Versorgungspraxis am Wochenende vorgetragenen unterschiedlichen Einschätzungen zur Gefährdungslage für Patientinnen und Patienten in den Arztpraxen wegen zum Teil noch fehlender Schutzausrüstungen wird sich der G-BA heute erneut mit der Frage der Möglichkeit der Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon ohne persönliche Inaugenscheinnahme der Patientinnen und Patienten durch den Arzt beschäftigen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden wir bei dieser erneuten Beschlussfassung eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 mit der Modifikation beschließen, dass eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund telefonischer Anamnese nur für die maximale Dauer von einer Woche bescheinigt werden und bei fortdauernder Erkrankung einmal verlängert werden kann.” sagte der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, am Montag in Berlin.

Demnach wäre man nun edgültig von der 14 tägigen Regelung abgewichen und zur vorigen Regelung von einer Woche zurückgekehrt. Zumindest ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Die immer noch fehlenden Schutzausrüstungen sind an sich schon ein Skandal, die abrupte Änderung der AU-Regelung durch den GBA sowie die heutige Kehrtwende , sind eine absolute Frechheit und dokumentiert wieder auf deutliche Weise, dass dem Wohl und Wehe der Arztpraxen und der Gesundheit der niedergelassenen Ärzte und deren Angestellten keinerlei Bedeutung beigemessen wird.