Unverantwortlich: GBA beschließt sofortiges Ende für AU per Telefon – Praxen massiv gefährdet.

BERLIN. Schon ab Montag steigt die Infektionsgefahr in Praxen massiv an, GBA beschließt abruptes Ende der telefonischen AU-Regelung.

Seit Mitte Februar durften Ärzte nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beziehungsweise eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes für bis zu zwei Wochen ausstellen.

Damit konnten vor allem Patienten mit leichten Beschwerden der oberen Atemwege im Verdachtsfall zu Hause bleiben und mussten nicht wegen der bloßen Attestierung einer Arbeitsunfähigkeit extra in die Praxis kommen. Gleichzeitig wurde so das Risiko für eine Ausbreitung des Virus reduziert, da auch eine AU ausgestellt werden konnte, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus bestand.

Von dieser Regelung ist der GBA jetzt mit sofortiger Wirkung abgerückt. Schon ab Montag muss für die AU-Feststellung wieder eine körperliche Untersuchung in den Praxisräumen erfolgen.

Aus medizinischer Sicht ist dieser Schritt kaum zu begründen, sind es doch gerade die Arztpraxen, die unter den nicht vorhandenen Schutzausrüstungen massiv leiden. Hier wird vom GBA scheinbar bewußt die Tatsache ausgeblendet, dass die Patienten in den Praxen teilweise ohne jegliche Schutzausrüstung behandelt werden müssen. Die Möglichkeit, Patienten mit Verdacht auf Corona oder auch mit leichten respiratorischen Symptomen aus der Praxis fernzuhalten ist damit nicht mehr vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass nun Patienten verstärkt in die Praxen drängen, um AU-Bescheinigungen zu erhalten. Damit steigt die Infektionsgefahr in Praxen ab Montag massiv an

Die fehlenden Schutzausrüstungen sind an sich schon ein Skandal, die abrupte Änderung der AU-Regelung durch den GBA eine absolute Frechheit und dokumentiert wieder auf deutliche Weise, dass dem Wohl und Wehe der Arztpraxen und der Gesundheit der Ärzte und deren Angestellten keinerlei Bedeutung beigemessen wird.