Seit geraumer Zeit laufen sowohl bei den Apotheken wie auch bei den Herstellern von Impfstoffen die Vorbereitungen für die Grippeschutzimpfung in der Impfsaison 2020/2021. Viele Hersteller haben Ihre Frist für die Bestellung der Impfstoffe bis Ende April 2020 verlängert.
Vor diesem Hintergrund informiert die KV RLP über die weitere Gültigkeit der Vereinbarung, welche die KV RLP mit den Krankenkassen in Rheinland-Pfalz bereits im vergangenen Jahr für die Bestellung von Grippeimpfstoffen getroffen hat. Danach gilt für die kommende Impfsaison 2020/2021 Folgendes:
- Die Vorbestellung soll sich am Verbrauch des Vorjahres orientieren und möglichst 95 Prozent des tatsächlichen Verbrauchs der Vorjahressaison auf Basis der abgerechneten Impfleistungen nicht überschreiten. Die Vertragsärzte sollen hierzu die Frequenzen der abgerechneten Impfungen nach den GOP 89111 und 89112 EBM ihrer Praxis in der Impfsaison 2019/2020 heranziehen.
- Sollte sich nach Ablauf der Saison 2020/2021 zeigen, dass die im Rahmen der Vorbestellung bezogenen Impfstoffe – trotz Orientierung an einem Vorjahresverbrauch in Höhe von 95 Prozent – nicht verbraucht werden konnten, werden in der Regel keine Prüfanträge gestellt.
- Sollte sich im Laufe der Saison 2020/2021 herausstellen, dass die Nachfrage nach Grippeschutzimpfungen höher ist als in der vergangenen Saison, können selbstverständlich Impfstoffe bedarfsgerecht nachbestellt werden. Die KV RLP empfiehlt, bei Nachbestellungen jeweils nur kleine, bedarfsgerechte Packungsgrößen anzufordern.
- Ab Impfstoffmengen oberhalb von 95 Prozent gelten für die Prüfung von Verordnungen bei Impfstoffen die Regelungen der Anlage 2 der SSB-Vereinbarung. Das heißt: dann kann bei einer Differenz von mehr als 20 Prozent der über den SSB verordneten Grippeimpfstoffe im Vergleich zu den tatsächlich abgerechneten Impfungen ein Antrag auf Wirtschaftlichkeitsprüfung gestellt werden.
- Die Verordnung von Grippeimpfstoffen sollte grundsätzlich generisch – also nicht produktbezogen – erfolgen. Somit sind Apotheken in der Lage, insbesondere bei (kurzfristigen) Versorgungsengpässen, auf andere verfügbare Grippeimpfstoffe auszuweichen. Bitte beachten Sie jedoch gegebenenfalls unterschiedliche Zulassungen.