Informationen zum Grippeimpfvertrag 2017/18

Die Impfsaison hat bereits wieder begonnen. Wir konnten, wie in den letzten Jahren auch, für die MEDI Mitgliedspraxen und deren Patienten eine Impfung zu Lasten der „Chipkarte“ ermöglichen, weil wir wieder einen Vertrag zur Grippeimpfung mit der BKK VAG und der IKK abschliessen konnten. Dieser ist mit 20 Euro sehr gut dotiert, beinhaltet jedoch die Impfstoffkosten.
Hier können wir Ihnen aber über unsere Partner Apotheke in der MED in Mainz 10 Impfungen für 68 Euro anbieten (ab 30 Stück ohne Versandkosten).

Benutzen Sie den Impfstoff-Bestellschein 17/18 für den Sprechstunden- und den Privatbedarf:


Teilnehmende Kassen:

Kassenliste 17/18

Diese Impfungen können natürlich auch für Privatpatienten verimpft werden.

Präventiv geimpft werden können Versicherte der Betriebskrankenkassen, sowie Versicherte der IKK Südwest, unabhängig vom Wohnort, die unter 60 Jahre alt sind und keine chronischen Erkrankungen haben. Alle Patienten über 60 Jahre, oder chronisch kranke Patienten müssen weiterhin auf Grundlage der aktuellen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geimpft werden.
Folgende Abrechnungsmöglichkeiten bieten sich Ihnen also demnach:

  • Patienten über 60 Jahre Ziffer 89111
  • Indikationsimpfung Ziffer 89112
  • Impfungen ohne Indikation Ziffer 98880
  • Bitte keine Indikationsimpfungen nach Ziffer 98880 abrechen!

Die Patienten der anderen Kassen können nur als IGEL-Impfung durchgeführt werden. Evtl. erstatten die Kassen den Patienten die Kosten. Auch für die IGEL Impfungen kann der günstige Impfstoff verwendet werden. Wir sollten uns hier an den 20,00 Euro orientieren. Ein Abrechnungsbeispiel kann gerne per Mail oder Fax angefordert werden.

Dr. Ralf Schneider

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