Honorar 2018: Orientierungswert steigt

Das Honorarplus, das die KBV mit dem GKV-Spitzenverband für 2018 ausgehandelt hat, teilt sich grob wie folgt auf:

  • Rund 438 Millionen Euro gibt es bundesweit für die Erhöhung des Orientierungswertes von derzeit 10,5300 Cent auf 10,6543 Cent (+1,18 Prozent).
  • Für den wachsenden Behandlungsbedarf aufgrund steigender Morbidität werden rund 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Über die genaue Höhe des Betrages verhandeln die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen auf Landesebene.
  • Zwölf KV-Bereiche erhalten zudem eine Nachzahlung für das Jahr 2015 in Höhe von insgesamt 8,5 Millionen Euro. Grund ist, dass in dem Jahr der morbiditätsbedingte Behandlungsbedarf stärker als erwartet angestiegen war. Laut Gesetz sind die Krankenkassen in solchen Fällen verpflichtet, nachträglich zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.
  • Die Vergütung nichtärztlicher Praxisassistenten wird 2018 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt. Dadurch stehen in einigen KVen bisher nicht ausgeschöpfte Fördergelder zukünftig auch für andere hausärztliche Leistungen zur Verfügung.

Die KV RLP führt mit den Krankenkassen auf regionaler Ebene noch Verhandlungen zur Honorarentwicklung in Rheinland-Pfalz. Basis sind dabei die Honorarabschlüsse auf Bundesebene, jedoch sind regionale, davon abweichende Vereinbarungen möglich.

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