Honorarverhandlungen abgeschlossen – kein Grund zum Jubeln

Die Honorarverhandlungen für das kommende Jahr sind beendet. Die KBV und der GKV-Spitzenverband einigten sich auf eine Erhöhung des Orientierungswertes für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen in Höhe von 1,52 Prozent.

Doch Grund zu jubeln gibt es bei einem Blick auf die Inflationsrate tatsächlich nur bedingt: Diese betrug im Juni diesen Jahres laut Statistischem Bundesamt 1,6 Prozent – der neue Orientierungswert bewegt sich damit also nur im Rahmen der Inflation.
Zu wichtigen Fragen wie der Neuberwertung der Hausbesuche und der Chronikerpauschalen werden leider keine Antworten gegben. Hier werden die Ärzte sich woh bis zur EBM Reform in 2020 gedulden müssen.

Die Verhandlungsergebnisse im Überblick, soweit zum jetzigen Zeitpunkt bekannt:

Orientierungswert
Der Orientierungswert für das Jahr 2020 wird um 1,52 Prozent auf 10,9871 Cent (aktuell: 10,8226 Cent) angehoben. Die Gesamtvergütung wächst damit um rund 565 Millionen Euro.

Behandlungsbedarf
Am 14. August wurden bereits die regionalen Veränderungsraten der Morbidität und Demografie beschlossen. Sie bilden die Grundlage für die regionalen Vergütungsverhandlungen, die im Herbst beginnen.

Videosprechstunde
Als Anschubfinanzierung für die Videosprechstunde wird vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2021 die GOP 01451 als Zuschlag auf die Grund- oder Versichertenpauschale in den EBM aufgenommen. Sie ist mit 92 Punkten (9,95 Euro) bewertet und wird extrabudgetär vergütet – für bis zu 50 Videosprechstunden. Pro Arzt und Quartal sind damit bis zu 500 Euro Förderung möglich. Weitere Anpassungen zur Vergütung der Videosprechstunde werden bis Ende September vereinbart.

Humangenetik
Humangenetische Beurteilungsleistungen (GOP 01841, 11230, 11233 bis 11236) vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 und Leistungen der In-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen (EBM-Abschnitt 19.4.2) werden bis zum 1. Juli 2023 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet.

Weitere Informationen zur Honorareinigung finden Sie hier:
https://www.kbv.de/html/1150_41903.php