Die aktuelle Abrechnungsmöglichkeit der GOÄ-Hygienepauschale mit dem Einfachsatz gilt in dieser Form bereits seit dem 01.10.2020. Von April bis Ende September war die Nr. 245 GOÄ analog als Hygienepauschale hingegen mit dem Faktor 2,3 berechnungsfähig (14,75 Euro pro APK!).
Auch die Regelung, nach der beim Ansatz dieser Hygienepauschale nicht zeitgleich ein erhöhter Faktor über den Schwellenwert von i. d. R. 2,3 für andere ärztliche Leistungen wegen eines erhöhten Hygieneaufwands berechnet werden kann, besteht weiterhin. Darauf wird in der Mitteilung zur Verlängerung der Hygienepauschale ausdrücklich hingewiesen.