ab 01.07.2019 gelten aus verschiedenen Gründen (siehe aktuelles Schreiben Hausarztverband) Änderungen bei den laufenden HZV Verträgen, die über die KV abgerechnet werden ( AOK und BKK LV)
Änderungen der AOK
Bitte keine Ziffern 90501, 90502,90503 mehr ansetzen. Diese sind mit ICD Kodierungen verbunden und nicht mehr zulässig.
Stattdessen die Ziffer 90511 jedes 2. Quartal ansetzen. Sie ist mit 22,50 bewertet und kann bei jedem Chroniker nach EBM 03220/0321 angesetzt werden.
Praktischerweise setzen wir diese Ziffern im jetzt folgenden 3. Quartal und dann wieder im 1. Quartal 2020 an.
Für neue Einschreibungen ist weiterhin die Ziffer 90500 gültig, diese geht zusätzlich.
Die Neuerung ist für sehr viele eine deutliche Verschlechterung und kann nur ein Übergang sein zu einem neuen HZV Vertrag, der nach Aussagen der Hausarztverbandes noch dieses Jahr verhandelt werden soll.
Änderungen der BKK
Hier gibt es weiterhin die bekannte Quartalsziffer 92191, diese bleibt.
Neu ist auch hier die Ziffer 90511, gleiche Bedingungen wie bei der AOK.
Jedes Quartal die Ziffer 92191, so wie ganz früher, und im 3. Quartal und im 1. Quartal die 90511 dazu.
Bringt pro Quartal 20,25 Euro add on. Dieser Vertrag wird wahrscheinlich die nächste Zeit so bestehen bleiben.
Die Ziffern für die Behandlung eines „Marcumarpatienten“, die Identifikation eines neuen Diabetikers und das Entlassmanagement bleiben unverändert.