KBV: „Wenig bis kein Verlass auf Politik”
Mit der Verabschiedung des Kabinettsentwurfs zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat sich der KBV-Vorstand – Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner – in einer offiziellen Pressemitteilung zu Wort gemeldet. Die Botschaft ist ungewöhnlich direkt: „Leider zeigt sich wieder einmal sehr deutlich, dass auf Politik wenig bis kein Verlass ist.”
Rückholung in die Budgetierung – durch die Hintertür
Der konkrete Kritikpunkt der KBV ist struktureller Natur: Durch das geplante Gesetz sollen Ausgleichszahlungen, die über die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) hinausgehen, künftig abgestaffelt vergütet werden. Im Klartext bedeutet das: Hausärzte und Kinder- und Jugendärzte, die erst kürzlich aus der Budgetierung herausgeführt wurden, werden durch diese Regelung faktisch wieder hineingezogen – ohne dass dies als Budgetierung bezeichnet wird.
Für Praxen, die ihre Kapazitäten auf Basis der Entbudgetierungsversprechen ausgebaut haben – durch Einstellung von Personal, Erweiterung der Sprechstundenzeiten oder Investitionen –, entsteht dadurch eine doppelte Belastung: höhere Kosten, geringere Vergütung.
„Noch läuft das parlamentarische Verfahren, und wir werden nicht müde werden, immer und immer wieder zu betonen, dass dieses Gesetz – wenn es denn so kommen sollte – deutlich spürbare Konsequenzen für die ambulante Versorgung haben wird: nämlich weniger Termine und Leistungen für die Patientinnen und Patienten.”— Dres. Gassen, Hofmeister & Steiner, KBV-Vorstand, 29. April 2026
Die Finanzmathematik versagt
Neben der strukturellen Kritik benennt die KBV auch ein grundlegendes Rechenproblem: Der Bundesfinanzminister habe in Aussicht gestellt, rund 250 Millionen Euro für Bürgergeldempfänger „auszugleichen” – gleichzeitig soll der Bundeszuschuss an die Krankenkassen im Folgejahr um zwei Milliarden Euro gekürzt werden. „Da wirkt es konzept- und hilflos, wenn der Bundesfinanzminister unter Missachtung der Grundrechenarten” diese Zahlen als Ausgleich präsentiere, so die KBV.
KBV kündigt Richtschnur für Praxen an
Bemerkenswert ist die Ankündigung, die der KBV-Vorstand am Ende seiner Stellungnahme macht: Man werde gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen den Praxen „Orientierung und Richtschnur vermitteln” – als Entscheidungshilfe dafür, wie Leistungen an die verschlechterten finanziellen Rahmenbedingungen angepasst werden können. „Das ist unsere Pflicht”, heißt es in der Mitteilung.
Das bedeutet konkret: Die KBV bereitet koordinierte Empfehlungen vor, wie Praxen ihre Leistungserbringung an die neuen Budgetgrenzen anpassen können. Praxen sollten diese Entwicklung aktiv verfolgen.
Was bedeutet das für MEDI-Mitglieder?
Die Ankündigung der KBV bestätigt, was betriebswirtschaftlich absehbar war: Ein „Weiter so” ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen keine tragfähige Strategie. Praxen, die jetzt ihre Kostenstruktur analysieren, Leistungsportfolios kritisch prüfen und sich auf veränderte Vergütungsbedingungen vorbereiten, sind besser positioniert als solche, die auf eine Korrektur durch die Politik warten.
MEDI Südwest wird die weiteren Entwicklungen im parlamentarischen Verfahren eng begleiten und Mitglieder rechtzeitig informieren.
