Kooperationsverträge Pflicht für Heime

Das Anfang November 2018 beschlossene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) sieht eine Verpflichtung zum Abschluss von Kooperationsverträgen zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und Ärzten vor.

Findet ein Heim keinen Arzt, beispielsweise weil es weit außerhalb der Stadt errichtet wurde oder die niedergelassenen Ärzte bereits ausgelastet sind, müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen innerhalb von drei Monaten Vertragsabschlüsse vermitteln.

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