Pflegeheime sind nach den Vorgaben der technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)verpflichtet, ihr Personal vor Nadelstichverletzungen zu schützen. Daher sollen in Pflegeheimen nur noch Sicherheitslanzetten und Sicherheits-PEN-Kanülen eingesetzt werden.
Einige Pflegeheime bzw. Lieferanten haben sich daraufhin an Vertragsärzte gewandt und sie gebeten, den Diabetes-Patienten im Pflegeheim statt der einfachen Blutlanzetten und Injektions-PEN-Kanülen nur noch die entsprechenden Sicherheitsprodukte zu verordnen. Oftmals werden auch entsprechende lautende Rezeptanforderungen in die Praxen geschickt. Wir weisen darauf hin, dass es keine Regelung gibt, wonach Vertragsärzte aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen in Pflegeeinrichtungen zur Verordnung von Sicherheitslanzetten und Sicherheits-PEN-Kanülen verpflichtet oder gar berechtigt wären. Vielmehr sind die Kosten für die erforderlichen arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen, wie z. B. die Vorhaltung von Sicherheitslanzetten und SicherheitsPEN-Kanülen anderweitig, z. B. über den Pflegesatz, zu finanzieren.
Wir empfehlen daher allen Ärzten unbedingt lediglich Standardprodukte zu verordnen und keinesfalls Verordnungen mit Sicherheitslanzetten und Sicherheits-PEN-Kanülen auszugeben.