KV-Sondernewsletter: Coronavirus: So gehen Sie im Verdachtsfall vor

Die KV RLP hat Labore angefragt, ob diese selbst Corona-Testungen an Patienten durchführen können. Aktuell bietet das Labor Bioscientia in Ingelheim solche Tests in begründeten Verdachtsfällen in separat eingerichteten Räumlichkeiten an. Die KV RLP wird informieren, wenn weitere Angebote hinzukommen. Praxen können Verdachtsfälle an den telefonischen Patientenservice 116117 zur Abklärung nach den RKI-Kriterien verweisen. Alternativ können Praxen begründete Verdachtsfälle auch direkt an Bioscentia überweisen.

Wichtig: Eine Testung von SARS-CoV-2 darf nur bei Verdacht nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) veranlasst werden. Hierzu müssen die Praxen eine Überweisung (Muster 10) ausstellen. Eine telefonische Anmeldung beim Labor ist erforderlich.

Die Mitarbeitenden im Patientenservice 116117 schätzen die Anrufer nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts ein. Begründete Verdachtsfälle erhalten eine Überweisung zum Test.

Wenn Sie telefonisch bei Patienten sicher feststellen, dass es sich um einen Verdachtsfall handelt, dann gehen Sie wie folgt vor:

Sie stellen einen Überweisungsschein (Muster 10) aus und weisen die Patientin oder den Patient darauf hin, nicht in die Praxis zu kommen.
Sie senden das Muster 10 per Fax (06132 781-7778) an das Labor Bioscientia Ingelheim.
Die Patientin oder der Patient muss sich telefonisch (06132 781-7777) bei Bioscientia zu einem Termin für die Probegewinnung anmelden und privat nach Ingelheim fahren.
Das Labor ist verantwortlich für den Test. Die Ergebnisse der PCR-Analyse liegen in der Regel werktags innerhalb von 24 Stunden vor und werden ausschließlich an die überweisenden Praxen bzw. Einrichtungen übermittelt.
Im Falle eines Nachweises von SARS-CoV-2 erfolgt durch das Labor eine Meldung des Befundes an das zuständige Gesundheitsamt. Bioscentia nimmt keine Fälle an, die nicht ärztlich überwiesen sind.

Wenn Sie über die erforderliche persönliche Schutzausrüstung verfügen, können Sie die Abstriche von der Patientin oder dem Patienten selbst entnehmen. Die Abstriche können Sie von jedem die Analyse durchführenden Labor auswerten lassen.

KV-Sonder-Newsletter März 2020