Mehr Tests und neue Meldepflichten – Bundesrat billigt neues Gesetz zum Pandemieschutz

KBV – Der Bundesrat hat heute dem neuen Gesetz zum Pandemieschutz zugestimmt. Damit ist unter anderem der Weg für mehr Corona-Tests und eine Ausweitung der Meldepflicht in Deutschland frei. Die Länderkammer stimmte außerdem einer Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und weiteren Maßnahmen zur Abfederung von wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu.

Corona-Tests auch zur Früherkennung

Künftig sollen auch für Tests zur Früherkennung einer Coronavirusinfektion die Kosten übernommen werden, sofern dies durch Rechtsverordnung festgelegt wird. Denn nach dem neuen Gesetz kann das Bundesgesundheitsministerium die gesetzlichen Krankenkassen per Verordnung verpflichten, die Tests grundsätzlich zu bezahlen, auch wenn jemand keine Symptome zeigt.

Mehr Tests sollen auch im Umfeld von besonders gefährdeten Personen erfolgen, beispielsweise in Pflegeheimen und Krankenhäusern.

Die Krankenkassen fordern, dass solche Tests bei Personen ohne Symptome aus Steuergeldern finanziert werden müssen. Auch nach Auffassung der KBV stellen solche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eine allgemeine Staatsaufgabe dar und dürften nicht aus den Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden.

Meldepflicht erweitert

Da neue Gesetz sieht außerdem vor, dass Ärzte und Labore den Gesundheitsämtern künftig auch negative Testergebnisse und die Zahl der Genesenen (nicht namentlich) melden sollen. Um einen besseren Überblick über die Entwicklung der Pandemie zu erhalten, sollen die Gesundheitsämter außerdem dokumentieren, wo sich jemand angesteckt haben könnte.  

Rolle der Gesundheitsämter

Mit dem zweiten Pandemieschutz-Gesetz wird außerdem der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) gestärkt. Die Gesundheitsämter sollen 50 Millionen Euro erhalten, um unter anderem in die Digitalisierung zu investieren.
KBV-Chef Dr. Andreas Gassen begrüßte den Vorstoß als „richtig und sinnvoll“.

Es sei allerdings ein etwas schwieriges Rollenverhältnis des ÖGD zu den Vertragsärzten ersichtlich, sagte er. Nach dem Gesetz dürfen die Ämter Beratungen und Untersuchungen zu übertragbaren Krankheiten anbieten und dabei auch Aufträge an niedergelassen Ärzte erteilen.

Mehr Vorräte an Grippeimpfstoff

Vorkehrungen hat der Gesetzgeber auch bezüglich der Influenzasaison 2020/2021 getroffen. Nach der jetzt beschlossenen Regelung gilt eine Überschreitung der bestellten Impfstoff-Menge von bis zu 30 Prozent gegenüber den tatsächlich erfolgten Impfungen grundsätzlich nicht als unwirtschaftlich.

Damit wurde die erst im letzten Jahr von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingeführte Regelung zur Wirtschaftlichkeit angepasst, wonach Ärzte für zu viel bestellten Impfstoff zahlen sollen.

Die KBV hatte sich für eine Streichung dieser Regelung eingesetzt, weil ein „Sicherheitszuschlag“ im Umkehrschluss schnell zum Aufgreifkriterium in Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden kann und damit das Regressrisiko steigen könnte.

Kein Immunitätsnachweis

Der noch im Kabinettsentwurf vorgesehenen Immunitätsnachweis kommt nicht. Ursprünglich war geplant, all jenen einen Immunitäts-Pass auszustellen, die an COVID-19 erkrankt waren.

Gesetz tritt in Teilen rückwirkend in Kraft

Das “Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” – so der vollständige Name des Gesetzes – tritt in großen Teilen am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft – teilweise rückwirkend.

Grünes Licht auch für zweites Sozialschutz-Paket

Der Bundesrat hat heute zudem mit dem „Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ (Sozialschutz-Paket II) unter anderem das Kurzarbeitergeld erhöht und die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter erweitert.