Seit dem 01.07.2019 muss beim ersten Praxiskontakt bei allen Versicherten die elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingelesen und der Datenabgleich durchgeführt werden.
Es müssen also alle Karten eingelesen werden.
Nur wenn beim Einlesen Fehler auftreten (Karte defekt, Konnektor oder Kartenterminal defekt) kann das Ersatzverfahren angewendet werden.
Die Daten müssen dann händisch erfasst werden.