Nach Ostern startet das Impfen in den Praxen!

In den Arztpraxen kann nach Ostern das Impfen gegen COVID-19 beginnen. Der Bund wird zunächst etwa eine Million Impfstoffdosen pro Woche zur Verfügung stellen, sodass vorerst primär die Hausärzte impfen können. Sobald genügend Impfstoff bereitgestellt werden kann, sollen alle Vertragsärzte einbezogen werden. Die KBV stellt zum Start ein umfangreiches Informationspaket für Praxen bereit.

Erste Impfstoffbestellung am 30. März

Der Impfstoff wird über die Apotheken an die Praxen geliefert. Ärzte bestellen dazu einmal wöchentlich bei der sie primär beliefernden Apotheke den Impfstoff jeweils für die nächste Woche. Die Bestellung für die erste Impfwoche muss bis 30. März um 12 Uhr in der Apotheke eingehen, damit ab 7. April in den Praxen geimpft werden kann.  

Zunächst Impfstoff von BioNTech/Pfizer

Für die COVID-19-Schutzimpfung vorerst in Hausarztpraxen wird voraussichtlich in den ersten beiden Wochen (7. bis 18. April) ausschließlich der mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer zur Verfügung stehen. In den folgenden Wochen werden weitere Impfstoffe wie der Vektorimpfstoff COVID-19-Vaccine von AstraZeneca hinzukommen.

Aufgrund der Impfstoffknappheit ist die Bestellmenge zunächst auf 18 bis maximal 50 Impfstoffdosen pro Woche begrenzt. Voraussichtlich ab der letzten Aprilwoche ist mit deutlich mehr Impfstoffdosen für die Arztpraxen zu rechnen.

Für die Bestellung des Impfstoffes und des erforderlichen Impfzubehörs (Spitzen, Kanülen und ggf. NaCl-Lösung) nutzen Ärzte das Arzneimittelrezept (Formular 16). Die Bestellung in der Apotheke erfolgt jeweils Dienstag bis 12 Uhr, die Auslieferung am darauffolgenden Montagnachmittag; in der ersten Impfwoche aufgrund des Ostermontags bis spätestens Mittwochmittag (7. April) 12 Uhr.

Zusammen mit dem Impfstoff wird das jeweilige Impfzubehör in entsprechender Anzahl von der Apotheke mitgeliefert. Eine impfstoffbezogene Übersicht zum benötigten Impfzubehör pro Impfstoff-Mehrdosenbehältnis stellt die KBV bereit.

Vergütung: 20 Euro je Impfung

Für jede Impfung erhalten Ärzte 20 Euro (für die Erst- und Abschlussimpfung zusammen 40 Euro).  Bei einem Hausbesuch kommen 35 Euro dazu, 15 Euro für den Mitbesuch. Erfolgt ausschließlich eine Impfberatung ohne Impfung werden 10 Euro vergütet. Die Abrechnung erfolgt über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (auch für Nicht-GKV-Versicherte).

Informationspakete der KBV für Praxen  

Die KBV stellt umfangreiche Informationspakete zu den drei Themenbereichen Impfstoffe und Zubehör, Organisation und Aufklärung sowie Abrechnung und Dokumentation für Praxen bereit, um sie bei der COVID-19-Schutzimpfung zu unterstützen.

Darin enthalten sind unter anderem Praxisinformationen zu den drei Themenbereichen, die die wichtigsten Punkte zu zusammenfassen, eine Kurzanleitung für das ImpfDoku-Portal und eine Übersicht der Abrechnungsziffern.

Wie muss die Impfung dokumentiert werden?

Wenn Sie mit der Impfung beginnen, sind Sie auch verpflichtet, täglich eine Impfquote an das RKI zu übermitteln. Um dies so aufwandsarm wie möglich zu gestalten, hat die KBV ein Web-Portal geschaffen, über welches diese Meldung erfolgen kann. Die tägliche Meldung kann dabei von einem Mitglied der Praxis stellvertretend für die gesamte Betriebsstätte vorgenommen werden. Das Portal ist im kv-safenet unter folgender Adresse zu erreichen:

https://impfdoku.kv-safenet.de/impfen

Voraussetzung für den Zugriff ist eine Anbindung an das kv-safenet. Diese ist in der Regel über den TI-Konnektor oder einen KV-Safenet-Router gegeben. Sollte keine Anbindung vorliegen, ist keine Dokumentation einer Impfung möglich.

Die benötigten Zugangsdaten teilt die KV-RLP gesondert mit.

IMPFSTOFFBESTELLUNG – SO GEHEN DIE PRAXEN VOR
Praxen bestellen den Impfstoff – wie bei anderen Schutzimpfungen auch – ausschließlich bei der sie primär
beliefernden Apotheke:
› Bestellung Dienstag bis spätestens 12 Uhr – erstmalig am 30. März 2021
Die Bestellung des Impfstoffs muss immer bis spätestens Dienstag, 12 Uhr, für die darauffolgende Woche in der Apotheke erfolgen. Die Bestellung für den Impfstart ab 7. April 2021 benötigt die Apotheke daher bereits am Dienstag, den 30. März 2021. Hinweis: Bestellen Sie nur bei einer Apotheke, das heißt bestellen Sie nur bei der Apotheke, von der Sie üblicherweise Ihren Praxisbedarf beziehen.
Der wöchentliche Rhythmus ist unter anderem erforderlich, da der mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer im aufgetauten Zustand innerhalb von 120 Stunden (Lagerung 2 °C bis 8 °C) verimpft werden muss.
› Zunächst nur Bestellung von 18 bis maximal 50 Impfstoffdosen pro Woche möglich Die Bestellmenge ist zunächst auf 18 bis maximal 50 Impfstoffdosen pro Woche begrenzt. Da für die Arztpraxen vorerst ausschließlich der Impfstoff von BioNTech/Pfizer mit 6 Dosen je Mehrdosenbehältnis (Vial) bereitsteht, wird die Menge entsprechend angepasst.
Hinweis: Sie müssen insbesondere zu Beginn damit rechnen, dass Ihre Praxis abhängig vom gesamten Bestellvolumen weniger Dosen erhält als Sie bestellt haben. Eine größere Lieferung als die von Ihnen bestellte Menge ist zunächst ausgeschlossen.

Auf Formular 16
Für die Bestellung nutzen die Ärztinnen und Ärzte das Arzneimittelrezept – das Formular Muster 16.
Bestellung für die Erstimpfung
Für die Erstimpfung erfolgt eine generische Bestellung der COVID-19-Impfstoffdosen, das heißt ohne die spezifische Angabe des Impfstoffs, einschließlich des entsprechenden Impfzubehörs (Kanülen, Spritzen und ggf. NaCl-Lösung). Perspektivisch soll bei Verfügbarkeit von höheren Impfstoffmengen eine impfstoffspezifische Bestellung erfolgen können.
Bestellung für die Zweitimpfung
Damit sichergestellt werden kann, dass für die Zweitimpfung der gleiche Impfstoff zur Verfügung steht wie für die Erstimpfung, bestellen Praxen hierfür den entsprechenden Anteil impfstoffspezifisch mit dem Hinweis auf die Zweitimpfung. Dabei ist das in der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) festgelegte Impfintervall (BioNTech/Pfizer 6 Wochen, AstraZeneca 12 Wochen) zu berücksichtigen.

DAS SCHREIBEN SIE AUF DAS FORMULAR 16
› Beispiel: Bestellung für Erstimpfungen
„30 COVID-19-Impfstoffdosen plus erforderliches Impfzubehör“
› Beispiel: Bestellung für Erst- und Zweitimpfungen
„50 COVID-19-Impfstoffdosen plus erforderliches Impfzubehör, davon 18 Impfstoffdosen Comirnaty BioNTech/Pfizer und 10 Impfstoffdosen COVID-19-Vaccine AstraZeneca für Zweitimpfungen“
Die Anzahl der ausgelieferten Dosen wird gegebenenfalls entsprechend der Vial-Inhalte angepasst.

TERMINVERGABE
Die Terminvergabe, beispielsweise per Telefon oder digitaler Terminbuchungsmöglichkeit, regeln die Praxen selbst. Eine zentrale Einladung gibt es nicht. Die Ärztinnen und Ärzte können ihre Patienten gezielt ansprechen, denn sie wissen am besten, wer zunächst geimpft werden sollte – ob in der Praxis oder in der Häuslichkeit. Folgende Punkte sollten Sie bei Terminplanung bedenken:
› Bestellen Sie vorsorglich so viele Patienten ein, wie Sie Impfstoff für die Woche geordert haben und planen Sie flexibel, solange der Impfstoff knapp ist. Der mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer muss innerhalb von 120 Stunden verbraucht werden. Beim Vakzin von AstraZeneca sind 10 Dosen in einem Behältnis, die nach der Öffnung zügig verimpft werden müssen.
› Leider ist es insbesondere in der Anfangszeit nicht unwahrscheinlich, dass Sie Termine absagen müssen, weil Sie weniger Dosen erhalten als bestellt wurden.
› Bitte bedenken Sie bei der Terminvergabe, dass die Zweitimpfung in einem bestimmten zeitlichen Abstand zur Erstimpfung erfolgen muss. Der in der Coronavirus-Impfverordnung genannte Abstand zwischen Erst- und Folgeimpfung beträgt bei dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer sechs Wochen und bei dem von AstraZeneca zwölf Wochen. Planen Sie die Folgeimpfungen möglichst frühzeitig ein, sodass Sie ausreichend Kapazitäten haben.

ANSPRUCH AUF DIE IMPFUNG
Nach der Coronavirus-Impfverordnung kann sich jede in Deutschland wohnhafte oder tätige Person kostenfrei impfen lassen, unabhängig von ihrer Krankenversicherung. Die Impfstoffe können in den Altersgruppen
eingesetzt werden, für die sie zugelassen sind. Arztpraxen rechnen die Leistungen nach der Impfverordnung
über ihre Kassenärztliche Vereinigung ab; auch für Nicht-GKV-Versicherte.
PRIORISIERUNG
Auch für die Impfreihenfolge in Arztpraxen ist die Priorisierung nach der Coronavirus-Impfverordnung zu
beachten. Um Praxen einen schnellen Überblick zu bieten, hat die KBV die drei Priorisierungsgruppen
höchste, hohe und erhöhte Priorität der Impfverordnung in einem Schaubild dargestellt: www.kbv.de/media/sp/Schaubild_Corona_Impfgruppen_Ansicht.pdf.
Ärztinnen und Ärzte haben jedoch die Flexibilität, auf Basis der Impfverordnung nach ärztlicher Einschätzung vor Ort selbst zu entscheiden, wer wann geimpft wird, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe notwendig ist – vor allem, wenn damit ein Verwurf von Impfstoffen vermieden wird. Ausdrücklich zulässig ist eine Abweichung von der Impfreihenfolge auch, um eine dynamische Ausbreitung des Coronavirus aus hochbelasteten Grenzregionen und in oder aus deutschen Hochinzidenzgebieten zu verhindern. Derzeit stehen Ihre Patientinnen und Patienten mit chronischen Vorerkrankung im Fokus.

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