Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband auf eine „kleine“ EBM-Reform geeinigt.
Neben einigen strukturellen Änderungen wurde die Bewertung aller Leistungen überprüft und an die aktuelle Kostenstruktur angepasst. Ein Ziel ist es, die sprechende Medizin zu fördern. Der neue EBM gilt ab 1. April 2020.
Die Überarbeitung des EBM zum 1. April 2020 lässt sich in zwei wesentliche Bereiche unterteilen. Dies sind zum einen ausgewählte strukturelle Änderungen, die auf das Nötigste reduziert wurden.
Zum anderen wurde die betriebswirtschaftliche Kalkulationsgrundlage angepasst, die die Praxiskosten und Zeitansätze für die einzelnen Leistungen betrifft. Hier stand die Bewertung aller EBM-Leistungen auf dem Prüfstand.
Hinzu kam der gesetzliche Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), die Angemessenheit der Bewertung von Leistungen zu aktualisieren, die einen hohen technischen Leistungsanteil aufweisen, das heißt: Absenkung der technischen Leistungen bei gleichzeitiger Förderung der sprechenden Medizin.
Neben den Grundpauschalen wurden so z. B. die Sonografie abgewertet (fast 10 %).
Für viele Praxen wird damit die Sonografie fast schon unwirtschaftlich.