In das DMP einschreiben können sich Patientinnen und Patienten mit chronischen – das heißt länger als 12 Wochen andauernden – Schmerzen im Kreuzbereich des Rückens, deutlichen Aktivitätseinschränkungen und einem fortbestehenden Therapiebedarf. Liegen spezifische Ursachen für den Kreuzschmerz vor, beispielsweise Wirbelkörperfrakturen, rheumatische Erkrankungen oder ein Tumor im Bereich der Wirbelsäule, ist ein Einschreiben in das DMP nicht möglich, da hier die Behandlung der ursächlichen Erkrankung im Vordergrund steht. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt prüft, ob die Ein- und Ausschlusskriterien für eine Aufnahme in das DMP chronischer Rückenschmerz vorliegen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat nunmehr zwei Monate Zeit, den Beschluss des G-BA zu prüfen. Bei Nichtbeanstandung treten die Anforderungen am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft.
Dann können die regionalen Partner Verträge zum neuen DMP vereinbaren. Die technische Umsetzung der Dokumentation wird zeitnah zur Inkraftsetzung vorbereitet. Die Softwarehersteller benötigen in der Regel sechs Monate für die Umsetzung.