Coronatestung asymptomatischer Patienten
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer,
sehr geehrte Frau Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler,
im Rahmen der Landesverordnung über Neu- und Wiederaufnahmen volljähriger pflegebedürftiger Menschen in Einrichtungen, wird festgelegt. dass Bewohnerinnen oder Bewohner ohne Testung entweder über die Dauer von 14 Tagen in der Pflegeeinrichtung räumlich abgesondert werden müssen, oder alternativ eine Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 an dem Tag der Wiederaufnahme („Tag 0“) sowie am dritten, siebten und vierzehnten Tag nach der Wiederaufnahme durchgeführt wird.
Bei Neuaufnahmen sind Patienten über einen Zeitraum von 14 Tagen räumlich abzusondern oder ein Nachweis über eine abschließende negative Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nach Abschluss einer 14 Tage andauernden Quarantänemaßnahme in der eigenen Häuslichkeit vorliegen.
Stand heute gibt es aber für Abstriche solcher, asymptomatischer Patienten keine Grundlage im EBM, soweit diese nicht auf der Basis der Testkriterien des RKI geschieht. Diese sehen aber keine Testungen asymptomatischer Patienten vor. Es ist zwar erklärter politischer Wille, dass die GKV alle Abstriche bezahlen soll, aber so lange wir keine eindeutige gesetzliche Regelung dazu haben, können wir den Ärzten nicht empfehlen, asymptomatische Patienten zu Lasten GKV zu testen, ohne sich massiv der Gefahr eines Regresses auszusetzen.
Zwar wurde bereits auch auf die Zuständigkeit der Gesundheitsämter hingewiesen. Viele Ämter, so beispielsweise das Gesundheitsamt Alzey-Worms, können dies aber oftmals nicht leisten. Zwar wird dort angeboten, dass Abstriche nach Koblenz zum Landesuntersuchungsamt gesendet werden, die Bearbeitung dauert dort aber ca. 3-4 Tage.
Die Leidtragenden dieser Verzögerung sind die Bewohner, die nach mehrwöchigem Besuchsverbot dann noch zusätzlich eine tagelange Quarantäne „aushalten“ müssen.
Aus Sicht der Ärzte in RLP ist diese Situation aber untragbar. Es kann nicht sein, dass die Hausärzte die Versorgung im Rahmen der Pandemie tragen und das nachher noch über Regresse teuer zahlen müssen.
Wir fordern die Landesregierung daher auf, dass das Regressrisiko komplett übernommen wird, zumindest so lange, bis eine eindeutige gesetzliche Regelung gefunden wurde. Nur unter kompletter Regressfreiheit können wir an dieser Stelle zielführend weiterarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand
Dr. Ralf Schneider
Vorstandsvorsitzender MEDI Südwest e.V.