Kein Zwang zu Massenschnelltests für Ärzte – Bestellung von quadrivalenten Influenza-Hochdosis-Impfstoff

Liebe MEDI Mitglieder.

das Testen bleibt ein wichtiges Instrument, um die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen. Da mittlerweile mehr Antigen-Schnelltests verfügbar sind als abgerufen werden, wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sie auch breit nutzen: Ab 1. März sollte sich jeder kostenlos testen lassen können – in Testzentren, Apotheken und Arztpraxen.

Zwar wurde der Start zunächst verschoben, weil einige Bundesländer Gesprächsbedarf angemeldet haben, aber in der bereits vorliegenden Testverordnung, die der Minister dem „Corona-Kabinett“ vorgelegt hat, heißt es, dass die Ärzte- und Zahnärztekammern – soweit noch nicht geschehen – gehalten sind, entsprechende fachliche Empfehlungen für den Betrieb solcher Testzentren für ihre Mitglieder zu erarbeiten. Man kann also definitiv davon ausgehen, dass die Testungen in den Praxen auch so kommen werden.

9+9 EUR

Die Vergütung liegt bei bis zu 9 Euro für die Beschaffungskosten sowie weiteren 9 Euro für die Testdurchführung samt Ausstellung eines Zeugnisses. Ist ein Schnelltest positiv, soll ein PCR-Test folgen.

Wie die Arztpraxen das stemmen sollen, lässt Spahn offen, geht aber von häufigen Testungen aus: „Vielleicht zunächst einmal die Woche, später sogar öfter.“ Das Testen selbst müsse vor Ort organisiert werden, in den Kommunen und Ländern. „Da kann der Betriebsarzt helfen oder eine Arztpraxis oder auch Apotheken in der Nähe“

Praxen werden mißbraucht und abgespeist

Es ist genau das wieder eingetreten, was wir auch schon in den vergangenen Wochen erlebt haben. Der Minister sieht die Praxen als Dienstleister an und verkennt dabei völlig, dass Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte die Behandlung kranker Patienten ist. Sie sind auch genau deswegen keine Dienstleister für die Testung von gesunden Patienten.

Insbesondere kleine Arztpraxen dürften damit schnell überfodert sein und auch das Infektionsgeschehen lässt nicht zu, dass man gesunde Patienten dem sicherlich erhöhten Infektionsrisiko in den Praxen aussetzt.

Eine solche Testung von Gesunden ist die Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes und sollte von diesem, auch mit Unterstützung z. B. der Bundeswehr geleistet werden.

Es ist eine Frechheit, dass ein erneuter Schnellschuss des Ministers wieder auf dem Rücken der Arztpraxen ausgetragen wird. Man sollte aus Sicht der Praxen auch vorsichtig sein. Die Apotheken haben Ihre Erfahrungen mit den Maskenbezugsscheinen bereits gemacht. Dort wurden zunächst 6,00 EUR für die FFP2 Masken vom Bund für die ersten Berechtigungsscheine I ausgelobt, als sich dann die Apotheken mit entsprechenden Mengen Masken ausgestattet hatten, wurde für die Berechtigungsscheine II der Preis auf 3,90 EUR  gesenkt.

Man hat nicht das Gefühl, dass hier mit ausreichend Weitblick und entsprechendem Sachverstand agiert wird. Man kann die Ärzte nur warnen sich mit Schnelltests im großen Stil einzudecken, die 9,00 EUR Sachkosten sind definitiv nicht in Stein gemeißelt.

Hochdosierter Grippeimpfstoff wird Kassenleistung ab 60 Jahren

In der nächsten Grippesaison 2021/2022 dürfen Personen ab 60 Jahren ausschließlich mit dem Hochdosis-Impfstoff zulasten der GKV geimpft werden. Konventionelle Grippe-Impfstoffe scheiden für diese Patientengruppe zukünftig aus, denn Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Der GBA folgte damit der STIKO-Empfehlung vom November 2020.

Zukünftig erhalten Patientinnen und Patienten ab dem Alter von 60 Jahren eine jährliche Impfung mit einem inaktivierten quadrivalenten Influenza-Hochdosis-Impfstoff.

Bestellungen über MEDI Südwest und Partnerapotheke in der Med in Mainz

Alle Praxen sind gehalten, sich genau zu überlegen, wieviele Impdstoffe benötigt werden. Auch hier gilt die Devise, dass nur kleine, bedarfsgerechte Mengen bestellt werden sollten.

Praxen, die in diesem Jahr schon bei uns vorbestellt haben, müssen nicht nochmals neu bestellen. Sie werden von der Apotheke kontaktiert und können die Anzahl der quadrivalenten Influenza-Hochdosis-Impfstoffe entsprechend angeben.

Praxen die in diesem Jahr noch nicht bei uns vorbestellt haben können mit dem neuen Bestellformular bestellen.

Nicht zu viel bestellen

Die Vorbestellung soll sich am Verbrauch des Vorjahres orientieren und möglichst 95 Prozent des tatsächlichen Verbrauchs der Vorjahressaison auf Basis der abgerechneten Impfleistungen nicht überschreiten. Die Vertragsärzte sollen hierzu die Frequenzen der abgerechneten Impfungen nach den GOP 89111 und 89112 EBM ihrer Praxis in der Impfsaison 2020/2021 heranziehen.

Sollte sich nach Ablauf der Saison 2021/2022 zeigen, dass die im Rahmen der Vorbestellung bezogenen Impfstoffe – trotz Orientierung an einem Vorjahresverbrauch in Höhe von 95 Prozent – nicht verbraucht werden konnten, werden in der Regel keine Prüfanträge gestellt.

Ab Impfstoffmengen oberhalb von 95 Prozent gelten für die Prüfung von Verordnungen bei Impfstoffen die Regelungen der Anlage 2 der SSB-Vereinbarung. Das heißt: dann kann bei einer Differenz von mehr als 30 Prozent der über den SSB verordneten Grippeimpfstoffe im Vergleich zu den tatsächlich abgerechneten Impfungen ein Antrag auf Wirtschaftlichkeitsprüfung gestellt werden.

Ihr MEDI Südwest Team

Anschreiben-Grippeimpfstoff-202122