Steuerfreiheit des Corona-Bonus für MFA ausgeweitet

Der Finanzausschuss hat die geplanten Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus erheblich verbessert. Die Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber, die bisher bis zu einem Betrag von 3.000 Euro gelten sollte, wurde per Änderungsantrag auf 4.500 Euro angehoben. Die Voraussetzung, dass die Steuerfreiheit nur gewährt wird, wenn die Zahlung des Bonus aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolgt, wurde gestrichen. Damit sind auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers begünstigt. Auch der begünstigte Personenkreis wurde erweitert. Jetzt gibt es die Möglichkeit der Steuerfreiheit auch für Beschäftigte in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdienste.

Mit den Regelungen zur steuer- und abgabenfreien Corona-Sonderzahlung werde die Mehrarbeit und Belastung von Mitarbeitern im Gesundheitswesen gewürdigt.

Leider konnte sich die Bundesregierung nicht zu einer Auszahlung eines staatlich finanzierten Coronabonus durchringen, wie dies bei den Pflegekräften der Fall war. Es ist aus Sicht von MEDI Südwest überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die Tatsache, dass sich 90% des Pandemiegeschehens in den ambulanten Arztpraxen abgespielt haben, vollkommen ignoriert und den MFA ein mehr als berechtigter Bonus für die teilweise massiven Belastungen in den Arztpraxen verwehrt wird.

Die von MEDI Südwest in einem offenen Brieg an Gesudheitsminister Hoch gestellte Forderung nach einer entsprechenden Regelung im Sinne der MFA muss und wird daher weiter an die Politik formuliert werden.