Tagesaktuelle Corona-Testpflicht in Arztpraxen ausgesetzt

Die Neuregelung des Infektionsschutzgesetz hat für viel Aufregung gesorgt. MEDI Südwest hat einen offenen Brief an den Gesundheitsminister Clemens Hoch gesendet und die sofortige Aussetzung des Gesetzes gefordert.
Es gab aber auch einen breiten Protest von KVen, Verbänden und Praxen, der offensichtlich erfolgreich war.

In einem Rundschreiben von Minister Clemens Hoch wurden die Regelungen des Infektionsschutzgesetz bis zur gesetzlichen Klarstellung ausgesetzt.

Was gilt jetzt?

  • Arbeitgeber:innen, Beschäftigte und Besucher:innen von Einrichtungen und Unternehmen dürfen diese nur betreten, wenn sie getestete Personen sind und einen Testnachweis mit sich führen.
  • Keine Besucher:innen sind betreute, gepflegte oder in den Einrichtungen untergebrachte oder behandelte Personen. Dazu zählt auch jeweils eine sorgeberechtigte Person bei der Behandlung minderjähriger Kinder. Ferner gelten Personen, die in Eilfällen oder aufgrund hoheitlicher Befugnisse die Einrichtungen betreten, insbesondere Rettungsdienste, Betreuungsrichter:innen, Seelsorgepersonen bei der Sterbebegleitung, sowie Personen, die die Einrichtung nur kurzzeitig betreten, insbesondere Post- und Paketbot:innen, nicht als Besucher:innen.
  • Für Arbeitgeber:innen und Beschäftige, die geimpft oder genesen sind, kann die Testung auch durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen. Dies muss bis auf Weiteres nicht täglich, aber zweimal pro Kalenderwoche erfolgen.
  • Die Dokumentations- und Berichtspflicht entfällt

Gesundheitsminister haben reagiert

Auch die Gesundheitsminister haben in der Ministerkonferenz eine entsprechende Anpassung und Aussetzung der aktuellen Regelungen gefordert. Auch die umfangreichen Dokumentations- und Berichtspflichten sollten bis zu einer Anpassung ausgesetzt werden.

Versorgung massiv gefährdet

Die neuen Test- und Dokumentationspflichten sahen für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in bestimmten Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen oder Krankenhäuser zunächst einen tagesaktuellen Corona-Antigentest vor. Dieser sollte auch für Personen gelten, die geimpft oder genesen sind. Für die Patienten war diese Vorschrift nicht vorgesehen. Alternativ wären auch zwei PCR-Tests auf das Coronavirus pro Woche möglich gewesen. Die Antigentests hätten die Praxismitarbeiter zwar selbst durchführen können, doch die Einhaltung der Vorgaben hätte dokumentiert werden müssen .

“Diese Regelungen sind ein Schlag ins Gesicht aller Arztpraxen, die seit Monaten jetzt schon mit den Auswirkungen der Pandemie kämpfen und dabei noch die massiven Fehler der Poilitk ausgleichen müssen. So kann man mit und Ärzten nicht umgehen, wir erfüllen einen Versorgungsauftrag und behandeln kranke Patienten. Wir haben keine Kapazitäten, um medizinisch unsinnige Testumfassend zu dokumentieren und auch noch Meldung zu erstatten. So gefährdet die Politik massiv die ambulante medizinische Versorgung.” kritisiert der MEDI Vorsitzende Dr. Ralf Schneider die Politik.

Eine tägliche Testung vollständig immunisierter Beschäftigter führt zu unzumutbaren Belastungen der durch die Pandemie ohnehin schon belasteten Bereiche. Die Testkapazitäten sind nur begrenzt verfügbar und insbesondere sind auch die Laborkapazitäten durch die hohen Inzidenzen in zahlreichen Ländern bereits ausgeschöpft. Zudem senkt eine Gleichstellung von immunisierten und nicht immunisierten Personen bei der Testpflicht die Motivation zur Impfung – gerade in diesen hochsensiblen Bereichen. 


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