Folgende Schritte sind erforderlich, um die Praxen an die TI anbinden zu lassen:
- Angebot einholen:
Für die Bestellung der erforderlichen Komponenten (Konnektor, VPN-Zugangsdienst und Kartenterminal/s) ist das Softwarehaus der erste Ansprechpartner. Praxen sollten sich ein Angebot einholen. Wichtig dabei ist, dass der Preis des Konnektors durch die Höhe der Finanzierungspauschale im Quartal der Installation abgedeckt ist. Denn für die Pauschalen gilt immer das Quartal der Installation und der Durchführung des ersten Versichertenstammdatenabgleichs und nicht das Quartal der Bestellung des Konnektors. - Praxisausweis bestellenDie Praxisausweise werden über sogenannten Trust Service Provider bestellt. Der erste zugelassene Kartenherausgeber wird die Bundesdruckerei sein. Im nächsten Jahr werden noch weitere Kartenherausgeber eine Zulassung erhalten. Der Praxisausweis wird über ein Online-Portal des Anbieters bestellt. Sobald das Portal freigeschaltet ist, sollten Praxen den Ausweis bestellen, da dieser zwingend zum Installationstermin vorliegen muss.
- Installationstermin mit dem Techniker des Softwarehauses vereinbarenDie Installation aller erforderlichen Komponenten wird in der Regel der Techniker des Softwarehauses durchführen. Vor dem Installationstermin sollten Praxen auf jeden Fall Rücksprache mit dem zuständigen Techniker halten, um sicherzustellen, dass neben dem Vorliegen des Praxisausweises alle weiteren technischen Voraussetzungen in der Praxis vorhanden sind.
- Installation und Abgleich der Versichertenstammdaten durchführenWenn die Installation aller erforderlichen Komponenten stattgefunden hat, sollten Praxen direkt einen ersten Abgleich der Versichertenstammdaten durchführen. Ein erfolgreicher Abgleich ist für die Vergütung der Pauschalen erforderlich. Die Praxis soll über den Konnektor Zugang zum Mitgliederbereich der KV RLP testen solange der Techniker da ist (falls die Praxis vorher bereits einen KV SafeNet Anschluss hatte). Am besten Stecker der KV-SafeNet Box ziehen, damit die Box nicht parallel angeschlossen bleibt. Erst dann sollte die Praxis den KV-SafeNet Zugang kündigen.
- Vergütung der PauschalenDie Pauschalen werden automatisch nach Eingang des ersten VSDM Prüfnachweises über die Abrechnung ausgezahlt!