Für die Kodierung von nicht kurativen Corona-Tests bei symptomfreien Personen gibt es zum 1. Juni einen neuen ICD-Kode. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information hat dafür die „U99.0! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2“ in die ICD-10-GM aufgenommen. Die Umsetzung in den Praxisverwaltungssystemen läuft.
Mit dem Kode U99.0! sollen Ärztinnen und Ärzte die Fälle erfassen und spezifisch kennzeichnen, bei denen keine Symptome für eine Infektion mit SARS-CoV-2 bestehen, jedoch ein entsprechender Labortest durchgeführt wurde und dessen Ergebnis negativ ausfällt.
Eine rückwirkende Verschlüsselung von Fällen vor dem 1. Juni ist nicht erforderlich.
Die KBV hat die Softwarehäuser entsprechend informiert, damit sie die Änderungen in der Praxisverwaltungssoftware umsetzen können.
Mehr Tests: Rechtsverordnung soll Details regeln
Künftig wird es mehr Tests von Personengruppen geben, bei denen keine Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat dazu einen Referentenentwurf für eine entsprechende Rechtsverordnung vorgelegt. Diese soll den Anspruch auf bestimmte Testungen und unter anderem auch die Finanzierung regeln.
Hinweise zum neuen Kode U99.0!
Bei dem neuen Kode U99.0! „Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2“ handelt es sich um eine Sekundärschlüsselnummer (Ausrufezeichenschlüsselnummer). Er ist zusammen mit dem ICD-Kode Z11 „Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf infektiöse und parasitäre Krankheiten“ anzugeben.
Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information hatte die bislang nicht belegte Schlüsselnummer nach Beratungen mit den zuständigen Gremien in die ICD-10-GM aufgenommen und dies am 25. Mai bekanntgegeben.