Testung von Reiserückkehrern auf SARS-CoV-2

Die Gesundheitsminister haben am 24.07.2020 beschlossen, dass Reiserückkehrer sich freiwillig auf eine SARS-CoV-2-Infektion testen lassen können. Für Reisende aus Risikoländern sollen die Testungen direkt am Flughafen erfolgen. Aber auch Reisende aus Nicht-Risikoländern sollen sich kostenfrei (zu Lasten der Krankenkassen) testen lassen können, dann aber innerhalb von 72 Stunden bei z.B. Gesundheitsämtern, Arztpraxen oder Fieberambulanzen. Diese Beschlüsse müssen noch auf Landesebene umgesetzt werden. Sie sind im Moment also noch nicht rechtskräftig. Dies wurde in den Medien aus unserer Sicht nicht ausreichend gewürdigt und es steht zu befürchten, dass wir schon in den kommenden Tagen mit entsprechenden Anfragen überhäuft werden.

Deshalb weisen wir eindringlich darauf hin, dass wir in unseren Arztpraxen und Fieberambulanzen im Moment noch keine asymptomatischen Reiserückkehrer zu Lasten der Krankenkassen auf SARS-CoV-2 testen dürfen.

Unabhängig davon, ob es sinnvoll ist, die Kapazitäten in unseren Arztpraxen mit der Testung von Gesunden zu belasten (wir sind für die Versorgung Kranker zuständig und die Zahl der Erkältungspatienten/Innen nimmt ja wieder deutlich zu), müssen auch die Abrechnungs- und Dokumentationsmodalitäten festgelegt werden, z.B. welcher ICD-Schlüssel und welche Gebührenordnungspositionen bei den ja gesunden Personen angewendet werden können.

An dieser Stelle wollen wir nochmals all diejenigen, die aufgrund ihrer Fachrichtung mit Erkältungspatienten zu tun haben und bislang noch keine Infekt-/Corona-Sprechstunde in ihrer Praxis anbieten, darauf hinweisen, dass diese Sprechstunden sehr lukrativ vergütet werden (Ziffer 97700: pro Patient 50€ extrabudgetär!). Hierfür reicht es, dies bei der KV anzumelden. Es macht also nicht nur in Hinblick auf die Versorgung der eigenen Infekt-Patienten/Innen, sondern auch wirtschaftlich Sinn, eine solche Sprechstunde einzurichten.

Für den Vorstand von MEDI-Südwest

Dr. med. Walter Gradel

Stellv. Vorsitzender MEDI-Südwest