TI Fristen erneut verschoben

Der neue Zeitplan sieht nun vor, dass es bis Ende Juni 2019 keine Honorarkürzungen geben soll, wenn Ärzte und Psychotherapeuten die Technik bis dahin noch nicht angeschlossen haben. Bestellt werden müssen die Geräte allerdings bis zum 31. März 2019. Das muss der Arzt auch gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Verei­nigung nachweisen, erklärt die KBV. Die Sanktionen – Vergütungskürzung um ein Prozent – greifen ab dem 1. Juli 2019. Nach bisheriger Gesetzeslage hätten Arztpraxen die notwendigen Geräte bis Ende 2018 bestellen müssen, ab Januar 2019 wären Honorarkürzungen in Kraft getreten.

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