Liebe MEDI Mitglieder,
überbürdende Bürokratie und verfehlte Sparpolitik seitens der Krankenkassen, sind in den Augen vieler Ärzte einer der Hauptgründe für den Ärztemangel in Deutschland.
In diese endlose Reihe passt auch mal wieder die Anpassung der etablierten Gesundheitsuntersuchung,
Die EBM-Nr. 01732 sowie damit verbundene Laboruntersuchungen wurden zum wirtschaftlichen Nachteil der Hausärzte „angepasst“. Die Bewertung der GU (Nr. 01732) wird zwar mit Wirkung zum 01.04.2019 von bisher 303 Punkte um 17 Punkte auf 320 Punkte, also um 1,84 Euro erhöht. Die Prüfzeit für die GU steigt aber von bisher 21 auf 22 Minuten. Zudem wurden die Untersuchungsintervalle von zwei auf drei Jahre verlängert.
Laboruntersuchungen werden angepasst
Die Ziffer Nr. 32882 (Gesamtcholesterin) wurde um Triglyzeride, HDL-Cholesterin und LDL-Cholesterin ergänzt und die Bewertung auf 1,00 Euro angehoben. Harnstreifentest für Urinuntersuchungen aus kurativem Anlass hat wurden mit der Nr. 32033 ab sofort in den EBM aufgenommen.
Die bisherige EBM-Nr. 32030 ist für die Untersuchung des Urins mittels Harnstreifentest nicht mehr berechnungsfähig.
Achtung: Regressgefahr!
Die neuen Bestimmungen gelten nach Auffassung der KBV ab dem 01.04.2019, somit auch das Drei-Jahres-Intervall.
Wenn also die letzte GU im Sommer 2017 durchgeführt wurde, hat der Versicherte erst mit Beginn des Jahres 2020 Anspruch auf eine weitere GU. Wir empfehlen dringend, diejenigen Versicherten, deren Folge-GU bereits in 2019 terminiert sind, über die Verschiebung auf das Jahr 2020 zu informieren. Es ist damit zu rechnen, dass de Kassen massenhaftRegressanträge stellen werden.
Umsatzeinbußen drohen
Die Neubewertung der GU um 17 Punkte (1,84 Euro = 5,6 Prozent) reicht nicht aus, den Honorarverlust der durch die längeren Untersuchungsintervalle von zwei auf drei Jahre entsteht zu kompensieren. Die nur einmal mögliche Untersuchung von Versicherten zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr kann diesen Verlust nicht kompensieren. Hausärzte müssen sich daher mittelfristig auf empfindliche Umsatzeinbußen in diesem Bereich einstellen.
Man
kann an diesem Beispiel mal wieder beobachten, dass eine etablierte und gesundheitspolitisch
absolut sinnvolle Leistung, kurzsichtig dem Sparwahn der Kassen zum Opfer
fällt.