Vertrag zur Früherkennung von
Vorhofflimmern beendet

Der Vertrag zur Integrierten Versorgung nach §§ 140 a-d SGB V zur Früherkennung von Vorhofflimmern zwischen der Kaufmännischen Krankenkasse-KKH, der MEDI Südwest GmbH und der apoplex medical technologies GmbH (VNR 578) wurde zum 31. 12. 2019 beendet.

Aufgrund des Rückgangs der Teilnehmerzahlen und der Zentralisierung der Abrechnung über das Datenträgeraustauschverfahren sehen sich die Kaufmännische Krankenkasse-KKH und die Firma Apoplex zu diesem Schritt veranlasst.

Ab dem 01. 01. 2020 können Ärzte, die über den oben genannten Vertrag eingeschrieben sind, keine erbrachten Leistungen mehr mit der KKH berechnen Die Dienstleistungen im Rahmen der integrierten Versorgung werden in einem zusammengeführten Vertrag unter gleichen Konditionen für die teilnehmenden Ärzte weitergeführt.

Hierfür werden von der Ärztin oder dem Arzt eine unterschriebene Beitrittserklärung benötigt. Sollten Ärzte Interesse an einer weiteren Teilnahme haben, können sich diese über die beiliegende Beitrittserklärung erneut einschreiben.