Seit dem 25. Mai hat die EUDatenschutzgrundverordnung (EUDSGVO) Gültigkeit. Genau wie MEDI
BadenWürttemberg bietet auch MEDI Südwest den
Mitgliedern hierbei Unterstützung an. Indes beobachtet Geschäftsführer Axel Motzenbäcker, dass viele
Praxen die Verordnung zu oberflächlich umsetzen.
„Viele Ärzte fragen sich nur, ob sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen. Wenn nicht, ist das
Thema für sie erledigt“, so seine Erfahrung. „Das ist
aber fahrlässig, denn die durch die DSGVO normierten Auskunfts und Informationspflichten für Patienten müssen alle Praxen erfüllen.“ Hinzu kommen umfangreiche Meldepflichten bei Datenpannen gegenüber den Landesdatenschutzbehörden. Hier müssen Praxen formelle Anforderungen erfüllen, die schon
fast ein eigenes Qualitätsmanagement erfordern. Dazu kommen umfangreiche Dokumentationspflichten und
Fortbildungsverpflichtungen für die Praxisteams.
MEDI Südwest hat ein Paket mit unterschiedlichen
Maßnahmen geschnürt. Beispielsweise besucht Motzenbäcker als Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) Praxen
für einen Datenschutzaudit, um ihnen bei der Erfüllung
der compliancerechtlichen DSGVOVorgaben zu helfen.
„Wir koordinieren auch die Anpassung der Netzwerkstrukturen in den Praxen mit ihren Software und Servicepartnern. Auf Wunsch können wir zusätzlich ein
QMSystem implementieren, was nicht nur
aus DSGVOSicht Sinn macht.“
Motzenbäcker passt auch die Praxishomepage bei
Bedarf an. „Wir achten darauf, dass es keine unnötigen
Dokumentationen gibt und die eingesetzten Formulare
DSGVOkonform sind. MEDIPraxen können sich bei
unseren QMSchulungstagen oder in gesonderten Datenschutzschulungen zur DSGVO weiterbilden.“