Nach den Lieferengpässen für Grippeimpfstoff in der vergangenen Impfsaison, gibt es für die kommende Saison 2019/2020 nach Informationen der KV-RLP eine neue Regelung, die es den Praxen erlaubt Vorbestellungen zu tätigen:
- die Krankenkassen werden in der Regel auf Regresse verzichten, wenn die Anforderung für die Saison 2019/2020 auf 95 Prozent der in den letzten 4 Quartalen verimpften Menge begrenzt wird. Sie sollten sich also am tatsächlichen Verbrauch des Vorjahres orientieren und möglichst 95 Prozent des Verbrauchs der Vorjahressaison auf Basis der abgerechneten Impfleistungen nicht überschreiten.
- Stellt sich nach der Saison 2019/2020 heraus, dass die im Rahmen der Vorbestellung bezogenen Impfstoffe – trotz Orientierung an einem Vorjahresverbrauch in Höhe von 95 Prozent – nicht verbraucht werden können, werden in der Regel keine Prüfanträge gestellt.
- Ist die Nachfrage nach Grippeimpfungen höher ist als in der vergangenen Saison, können selbstverständlich Impfstoffe bedarfsgerecht und in kleinen Mengen nachbestellt werden.
- Ab Impfstoffmengen oberhalb von 95 Prozent gelten für die Prüfung von Verordnungen bei Impfstoffen die Regelungen der Anlage 2 der SSB-Vereinbarung. Bei einer Differenz von mehr als 20 Prozent der Gesamtmenge von über den Sprechstundenbedarf verordneten Grippeimpfstoffen im Vergleich zu den tatsächlich abgerechneten Impfungen – wird ein Antrag auf Wirtschaftlichkeitsprüfung gestellt.
- Die Verordnung von Grippeimpfstoffen sollte grundsätzlich generisch – also nicht produktbezogen – erfolgen. Somit sind Apotheken in der Lage, insbesondere bei (kurzfristigen) Versorgungsengpässen, auf andere verfügbare Grippeimpfstoffe auszuweichen. Bitte beachten Sie jedoch gegebenenfalls unterschiedliche Zulassungen.
Zur Ermittlung des Bedarfs, sollen die Vorbestellungen bis zum 31.März 2019 erfolgen (eventuell verlängert sich die Frist auch auf 30. April, wir informieren).
Ab sofort können Sie über uns per Faxformular Grippeimpfstoff für die kommende Saison bestellen. Wir bitten um Ihre Vorbestellung bis zum 31.03.2019
Ihr Team der MEDI Südwest GmbH