Wichtige Info: Bestellung Grippeimpfstoff Grippesaison 2021/22


Liebe MEDI Mitglieder,

die Grippeimpfsaison steht unmittelbar bevor, und der Abruf der Vorbestellungen kann beginnen.

Den Vorgang kennen ja die MEDI Mitglieder, aber es gibt in der aktuellen Saison ein paar Neuerungen, über die wir informieren möchten.

APOTHEKEN DÜRFEN IMPFEN – KEIN GRIPPEIMPFVERTRAG DER BKK-MITTE

Im Rahmen eines Modellprojektes der AOK-RLP und der Landesapothekerkammer, dürfen Apotheken Patienten gegen Grippe impfen. Möglich macht dies eine Gesetzesinitiative des BMG.

MEDI Südwest lehnt diesen Eingriff in die ambulante ärztliche Versorgung ab. Hier wird eindeutig der erste Schritt zur Substitution originärer ärztlicher Leistungen begangen. Ein Schlag ins Gesicht der Ärzteschaft, der bisher kaum kommentiert wird.

Als wäre dies nicht schon genug, wird dazu auch noch die Vergütung der Apotheken über der ärztlichen Vergütung angesetzt und zusätzlich die Schutzimpfungsrichtlinie außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, dass Apotheken, die am Modellprojekt teilnehmen, alle Patienten ab 18. ohne jegliche Einschränkungen zu Lasten der AOK impfen dürfen.

Leider wurde auch der bisherige Impfvertrag von der BKK Mitte, mit Hinweis auf die „Belastungen der Coronaimpfungen“, für die kommende Impfsaison ausgesetzt. Die Ärzteschaft wird von den Krankenkassen also weiterhin am Gängelband geführt und muss eifrig Indikationsimpfungen gemäß der Schutzimpfungsrichtlinie prüfen und dokumentieren, bzw. Patienten außerhalb der Indikationsimpfung zur Kasse bitten.

Das kann so nicht gehen und die indikationslose und damit fast blinde Impfung in den Apotheken ist auch gegenüber den Patienten risikomäßig überhaupt nicht vertretbar, eine nachvollziehbare Argumentation die diese Ungleichbehandlung rechtfertigt, können wir jedenfalls nicht erkennen.

IMPFSTOFF EINGETROFFEN – HOCHDOSISIMPFSTOFF FÜR PERSONEN ≥60

Influvac Tetra® ist bereits verfügbar und kann ab sofort über unseren Bestellschein ganz einfach abgerufen werden. Personen ≥60 dürfen neben dem Hochdosis-Impfstoff auch mit konventionellen Impfstoffen geimpft werden.   Die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern des BMG sagt dazu folgendes:   

Versicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, haben im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen Influenza mit einem inaktivierten, quadrivalenten InfluenzaImpfstoff mit aktueller von der Weltgesundheitsorganisation empfohlener Antigenkombination. Der Anspruch auf einen Influenza-Hochdosis-Impfstoff nach § 20i Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt; eine Verordnung des Influenza-Hochdosis-Impfstoffs gilt als wirtschaftlich.

Die STIKO empfiehlt allen Personen im Alter von ≥60 Jahren im Herbst eine jährliche Impfung gegen die saisonale Influenza mit einem inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Hochdosis-Impfstoff. Aber auch alle anderen Impfstoffe können daher auch bei Personen ab 60 Jahren eingesetzt und abgerechnet werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann steht mit Efluelda® von Sanofi Pastuer erst ein zugelassener Hochdosisimpfstoff zur Verfügung.

CAVE-Verordnung

Die Verordnung von Grippeimpfstoffen sollte grundsätzlich generisch – also nicht produktbezogen – erfolgen.

Efluelda® muss hingegen namentlich verordnet werden.

Folgende Abrechnungsmöglichkeiten bieten sich Ihnen also demnach:  

Patienten über 60 Jahre
Indikationsimpfung
Impfungen ohne Indikation
Ziffer 89111  
Ziffer 89112
Selbstzahlerleistung

Die genauen Indikationen und Vorgaben entnehmen Sie dem aktuellen Auszug aus der Schutzimpfungsrichtlinie.

Bitte senden Sie wie gewohnt ihr MEDI – Bestellfax direkt an die Apotheke in der MED.

Ihr Team des MEDIVERBUND Südwest

Bestellschein2122a

Auszug_gueltige_Schutzimpfungsrichtlinie