Die Abrechnung der Abstrichentnahme bei Reiserückkehrern erfolgt über die Quartalsabrechnung, aber ohne Personenbezug. Alle Leistungen nach der Abrechnungsnummer 97711 werden auf einem einzigen Schein (ambulante Behandlung) abgerechnet.
Vertragsärztinnen und -ärzte können freiwillig auch Lehrkräfte in Schulen und Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten auf COVID-19 testen lassen.
Die Testungen erfolgen ausschließlich im Zeitraum vom 01. August bis spätestens 15. September 2020, sofern die Person eine von ihrer Einrichtung ausgestellte Bescheinigung vorweist.
Für die Leistung im Zusammenhang mit der „Abstrichentnahme“ erhalten Sie 26 Euro (Abrechnungsnummer 97720). Die “Labordiagnostik” wird mit 43,54 Euro vergütet (Abrechnungsnummer 97721). Die Abrechnung erfolgt über die Quartalsabrechnung, aber ohne Personenbezug. Alle Leistungen werden auf einem einzigen Schein (ambulante Behandlung) abgerechnet.
Wichtig: Zur Abstrichentnahme sind alle Vertragsärztinnen und -ärzte berechtigt. Wie bereits informiert, besteht aber keine Pflicht zur Teilnahme.
Ärzte werden ausgenutzt und abgespeist
Dr. Ralf Schneider – Vorstandsvorsitzender MEDI Südwest e. V.
Die sachgrundlose und realitätsfremde Differenzierung zwischen Reiserückkehrern auf der einen Seite, sowie Lehren und Erziehern auf der anderen Seite ist aus Sicht von MEDI Südwest nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel.
Auf die Ärzte wird die gesamte Coronaversorgung mit allen Gefahren und Problemen abgewälzt, ohne dafür eine leistungsgerechte Vergütung zu erhalten.
Hier muss entsprechender Druck auf die politischen Gremien ausgeübt werden.