Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Es ist soweit, die eAU kommt ab 01.07.2022. Nachdem Gesundheitsminister Lauterbach der eAU fehlende Reife attestiert hatte, wurde die KBV tätig und hatte eine Richtlinie festgesetzt, wonach Praxen bis Ende Juni 2022 weiter mit Papierformularen arbeiten dürfen, wenn die elektronische Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (eAU) und das Ausstellen von eRezepten technisch nicht funktionieren. Diese Richtlinie hatte das BMG nicht beanstandet.

Das bedeutet, dass die eAU ab 01.Juli 2022, wie gesetzlich normiert, in allen Praxen muss.

Die Nutzung des elektronischen Rezepts (eRezept) soll vorerst freiwillig bleiben und in Etappen starten

Ab 1. September 2022 werden laut gematik die Apotheken in ganz Deutschland eRezepte annehmen. In Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe werden Pilotpraxen und -Krankenhäuser dann nach und nach flächendeckend eRezepte ausstellen.

Trotz massivem Einsatz von horrenden Geldsummen herrscht Chaos

Sich über die verschwendeten Millardensummen und Irrungen und Wirrungen im Rahmen der Entwicklung der teilweise vollkommen unbrauchbaren Telematik-Infrastruktur (TI) aufzuregen ist leider unnütze Zeitverschwendung. Die eAU startet ab 01.07.2022 – das ist unumstösslich. Wir möchten daher versuchen die Ärzte bestmöglich zu unterstützen, dass sich das zu befürchtende Chaos einigermaßen in Grenzen hält.

Ärztinnen und Ärzte in Deutschland stellen jedes Jahr rund 77 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) aus. So ist in der Vergangenheit Jahr für Jahr ein Papieraufkommen von mehr als 300 Millionen Blättern Papier entstanden. Dieses Papier wurde den Ärzten gestellt, das ist jetzt

elektronischer Versand an die Krankenkassen

Im der ersten Phase leiten die Praxen ausschließlich die AU-Daten weiter, die für die Krankenkassen bestimmt sind. Die Übermittlung erfolgt mit Hilfe eines Dienstes für Kommunikation in der Medizin (KIM) – einem E-Mail-Dienst innerhalb der TI.

Ärztinnen und Ärzte in Deutschland stellen jedes Jahr rund 77 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) aus. So ist in der Vergangenheit Jahr für Jahr ein Papieraufkommen von mehr als 300 Millionen Blättern Papier entstanden. Nun entfällt eine der drei Ausdrucke im Wege des elektronischen Versandes. Die restlichen Ausdrucke laufen aber weiter, nur ab jetzt auf Kosten der Praxen, die das Papier dafür stellen und auch zahlen müssen.

Das PVS unterstützt Ärztinnen und Ärzte dabei, die AU-Daten elektronisch zu verschicken. Das soll in der Praxis genauso komfortabel geschehen wie das Bedrucken des Muster 1. Der Arzt ruft eine AU im PVS auf und befüllt sie. Danach
wird das Dokument signiert und gedruckt. Gleichzeitig bereitet das PVS die elektronische Übermittlung an die Krankenkassen vor. Die Adressierung an die richtige Krankenkasse erfolgt automatisch.

Unterschrift und Signatur

Sowohl die Papier-Bescheinigung als auch das elektronische Formular für die Krankenkassen benötigen eine Unterschrift. Auf Papier läuft das wie gehabt per Hand, und auch das nur übergangsweise: Ab Januar 2023 müssen Ärztinnen und Ärzte den verbliebenen Papier-Ausdruck nur noch unterschreiben, wenn der Patient das ausdrücklich wünscht.
Der digitale Vordruck muss jedoch in jedem Fall rechtssicher elektronisch signiert werden. Im Gesundheitswesen ist dafür eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) vorgesehen – ein Verfahren mit einem sehr hohen Sicherheitsniveau. Bei
AU-Bescheinigungen, die in der Praxis sehr häufig vorkommen, würde die normale QES zu viel Zeit kosten. Deshalb gibt es dafür folgende Lösungen:
› Komfortsignatur: Bei diesem Verfahren können Ärztinnen und Ärzte mit ihrem Heilberufsausweis (eHBA) und ihrer PIN für einen bestimmten Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Soll eine eAU signiert werden, müssen sie dies
nur noch bestätigen. Die Komfortsignatur ist mit dem PTV4+-Konnektor möglich, der inzwischen flächendeckend verfügbar ist.
Die KBV empfiehlt für die eAU die Komfortsignatur, da die Daten sofort unterschrieben und versandt werden können. Eventuelle Probleme bei der Datenübermittlung, die aufgrund einer TI-Störung möglich sind, werden dann sofort erkannt, und der Arzt kann dem Patienten auch den Ausdruck der Ausfertigung für die Krankenkasse mitgeben (siehe Ersatzverfahren).
› Stapelsignatur: Ärztinnen und Ärzte können mit der Stapelsignatur mehrere Dokumente gleichzeitig qualifiziert elektronisch unterschreiben. Sie signieren hierbei einmal mit ihrem eHBA und ihrer dazugehörigen PIN den gesamten vorbereiteten elektronischen Dokumentenstapel, zum Beispiel am Ende eines Praxistages.
Bei der eAU wäre das möglich, da es ausreicht, alle an einem Tag gesammelten AU-Bescheinigungen einmal täglich an die Krankenkassen zu senden. Sollte jedoch bei einer Störung der TI das Ersatzverfahren notwendig werden, wäre
das für die Praxis aufwändiger (siehe Ersatzverfahren).
HINWEIS: Wenn die Signierung mit dem eHBA aus technischen oder aus anderen Gründen, die nicht in der Verantwortung des Arztes oder der Ärztin liegen, nicht möglich ist, werden die eAU mit dem Praxisausweis (SMC-B) signiert.

ier.

Sollte die TI (wieder) mal gestört sein

› Wenn der Versand der eAU aus der Praxis an die Krankenkasse nicht möglich ist, speichert das PVS die AU-Daten und versendet die eAU erneut, sobald dies wieder möglich ist.
› Wenn bereits beim Ausstellen oder beim Versand klar ist, dass die eAU nicht elektronisch verschickt werden kann, händigt der Arzt dem Patienten neben den Ausfertigungen für den Patienten und den Arbeitgeber einen weiteren unterschriebenen Ausdruck aus, den dieser an seine Kasse schickt.
› Stellen Ärztin oder Arzt erst später fest, dass eine Störung der TI vorliegt und die eAU auch am nächsten Werktag nicht an die Krankenkassen übertragen werden kann, versendet die Praxis selbst die Papierbescheinigung an die zuständige Krankenkasse. In einem solchen Fall kann sie dafür die GOP 40128 abrechnen.

eAU bei Hausbesuchen

Bei einem Hausbesuch ist zum Start der eAU noch keine Verbindung zur TI möglich. Der Arzt kann deshalb zuvor unbefüllte Ausdrucke des AU-Formulars aus dem PVS erstellen, die er beim Hausbesuch ausfüllt und unterschreibt. Die Daten überträgt er später in der Praxis in das PVS, signiert sie und sendet sie via TI an die Krankenkasse. Alternativ kann der Arzt die eAU erst nach dem Hausbesuch vollständig in der Praxis erstellen und die beiden Papierausfertigungen dem Patienten per Post zuschicken. Hierfür kann die GOP 40128 abgerechnet werden.

Bei eAUs, die im Rahmen von Hausbesuchen ausgestellt werden, ist die digitale Übermittlung bis zum Ende des nachfolgenden Werktages möglich. Wird also am Freitagabend bei einem Hausbesuch eine eAU ausgestellt, muss diese bis Montagabend digital an die Krankenkasse übermittelt werden.

TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

Um die eAU nutzen zu können, sind in der Praxis neben der Anbindung an die TI folgende technische Voraussetzungen notwendig:
› Konnektor-Update: Für die eAU wird mindestens ein E-Health-Konnektor benötigt; diese Updates sind bereits seit längerer Zeit verfügbar. Für die Komfortsignatur ist mindestens ein weiteres Update aufbauend auf den ePAKonnektor notwendig (PTV4+-Konnektor). Auch für dieses Update haben alle Hersteller inzwischen die Zulassung und die Updates müssten auch zum größten Teil gelaufen sein..
› KIM-Dienst: Dieser E-Mail-Dienst, den ausschließlich TI-Teilnehmer nutzen dürfen, wird für den sicheren Versand benötigt. Verschiedene Dienste sind verfügbar.
› eHBA: Der elektronische Heilberufsausweis mindestens der Generation 2.0 ist für die qualifizierte elektronische Signatur notwendig. Inzwischen müssten eigentlich alle Ärzte in RLP über einen gültigen eHBA verfügen und diesen auch freigeschaltet haben
› Praxisverwaltungssystem-Update für eAU: Die PVS-Hersteller sind mittlerweile auch mit der Umsetzung fertig.
› Möglicherweise sind weitere E-Health-Kartenterminals sinnvoll, beispielsweise in den Sprechzimmern.