Kein Zwang zu Massenschnelltests für Ärzte – Bestellung von quadrivalenten Influenza-Hochdosis-Impfstoff

Liebe MEDI Mitglieder. das Testen bleibt ein wichtiges Instrument, um die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen. Da mittlerweile mehr Antigen-Schnelltests verfügbar sind als abgerufen werden, wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Atteste zur Priorisierung eine Frechheit gegenüber Arztpraxen

Die Coronavirus-Impfverordnung ist  neugefasst worden. Mit der Modifizierung trägt das Bundesministerium für Gesundheit der Tatsache Rechnung, dass hierzulande mit dem Vektorviren-Impfstoff vorrangig Menschen zwischen 18 und 65 Jahren geimpft werden

Formlose Bescheinigung für Impf-Atteste ausreichend

Arztpraxen, die ihren Patientinnen und Patienten künftig ein Attest über Vorerkrankungen als Anspruchsnachweis für eine vorrangige Corona-Schutzimpfung ausstellen, müssen hierbei keine Details angeben. Eine formlose Bescheinigung, dass eine entsprechende Erkrankung

Grippeimpfstoff 21/22 jetzt vorbestellen!

die aktuelle Grippeimpfsaison ist zwar noch in vollem Gange, dennoch muss bereits jetzt die Planung für die nächste Saison beginnen. Bei der Abschätzung des voraussichtlich benötigten Saisonbedarfs orientieren Sie sich

Praxen sind teilweise schutzlos Corona ausgesetzt! Hausärzte müssen ab jetzt impfen dürfen

Es ist schon viel über oftmals nicht sachgerechte und kaum nachvollziehbare Impfstoffverteilung gesprochen worden. Aus unserer Sicht spielt sich aber gerade ein echter Skandal ab, denn viele impfwillige Ärztinnen und

Corona-Impfung in die Hände der Experten – angemessene Honorierung für Impfberatung!

Liebe MEDI-Mitglieder, das neue Jahr hat begonnen und Corona hat leider die Gesellschaft und damit auch die ambulante medizinische Versorgung weiterhin fest im Griff. Ein Hoffnungsschimmer war noch am Ende

Hygienepauschale Nr. 245 GOÄ analog zum Einfachsatz bis Ende März 2021 verlängert

Die aktuelle Abrechnungsmöglichkeit der GOÄ-Hygienepauschale mit dem Einfachsatz gilt in dieser Form bereits seit dem 01.10.2020. Von April bis Ende September war die Nr. 245 GOÄ analog als Hygienepauschale hingegen

Analogabrechnungsempfehlung für den SARS-CoV-2-Antigen-Nachweis im Schnelltestformat

Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hat eine Abrechnungsempfehlung mit Datum vom 11.12.2020 verabschiedet. Demnach erfolgt die Abrechnung wie folgt:analog Nr. 4648 GOÄ „Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand“,Gebühr beim 1,15fachen Satz: